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Gesetze müssen Frauen in Wohnheimen vor Gewalt schützen

Menschen in Wohnheimen und Werkstätten sind noch nicht sicher vor Gewalt geschützt.
Menschen in Wohnheimen und Werkstätten müssen sicher vor Gewalt sein.
Deutschland muss dafür sorgen.
So steht es im Gesetz.
Besonders Frauen müssen vor Missbrauch geschützt werden.

Hierfür gibt es schon Gesetze.
Zum Beispiel: Die Behinderten-Rechts-Konvention.

Seit dem Februar 2018 gibt es dafür ein weiteres Gesetz.
Es heißt: Istanbul-Konvention.

Experten sagen aber:
Das, was in den Gesetzen steht, muss auch passieren.
Hierfür brauchen wir neue Regeln.
Damit die Gesetze Menschen in Wohnheimen auch schützen.

Verschiedene Behörden müssen auf die Sicherheit von Menschen in Wohnheimen achten.
Zum Beispiel die Heim-Aufsicht.
 

Hilfe-Telefon Gewalt gegen Frauen

Die Telefon-Nummer vom Hilfe-Telefon ist:
08 00 01 16 01 6
Sie können hier immer anrufen.
Zum Beispiel:
  • wenn Sie vor jemandem Angst haben,
  • wenn jemand Ihnen weh tut oder
  • wenn einem anderen Menschen weh getan wird.
Sie bekommen dann Hilfe und Unterstützung.
Das kostet nichts.

Sie bekommen auch auf einer Internet-Seite Hilfe: www.hilfetelefon.de

Die Mitarbeiterinnen beim Hilfe-Telefon können 17 verschiedene Sprachen sprechen.
Zum Beispiel:
  • Deutsch,
  • Polnisch oder
  • Chinesisch.
Die Mitarbeiterinnen können die Frauen auch in Leichter Sprache beraten.
Sie kennen auch Gebärden-Dolmetscher, die in Gebärdensprache übersetzen können.

 

Warum gibt es Frauen-Beauftragte in Werkstätten?

Frauen mit Behinderung werden öfter misshandelt und missbraucht als andere Frauen.
Deshalb steht in einem Gesetz:
Werkstätten müssen Frauen-Beauftragte wählen.

Das Gesetz heißt:
Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Frauen-Beauftragte sollen die Frauen in den Werkstätten unterstützen.
Die Frauen-Beauftragten arbeiten selber in den Werkstätten.
Sie beraten und unterstützen ihre Kolleginnen.

Das ist eine wichtige Aufgabe.
Dafür müssen die Frauen-Beauftragen gut geschult sein.
Und die Frauen-Beauftragten brauchen Unterstützung bei ihrer Arbeit.
 

Jede Frauen-Beauftragte braucht eine Unterstützerin

Die Unterstützerin hilft zum Beispiel
bei schweren Texten, bei Gesprächen mit Fach-Leuten oder Chefs.

Die Unterstützerin macht der Frauen-Beauftragten Mut.
Die Unterstützerin arbeitet für die Frauen-Beauftragte.
Sie ist die persönliche Assistentin.
Die Unterstützerin kann eine Frau aus der Werkstatt sein.
Die Unterstützerin kann aber auch jemand anderes sein.
 

Internet-Seiten und Informationen für Frauen-Beauftragte

Auf der Internet-Seite vom Landschafts-Verband Rheinland gibt es ein Heft über Frauen-Beauftragte.
Darin erklären die Mitarbeiter wichtige Fragen.
Zum Beispiel:

Welche Aufgaben hat eine Frauen-Beauftragte?
Was braucht die Frauen-Beauftragte für Ihre Arbeit?

Sie können das Heft herunterladen.
Es gibt das Heft auch in Leichter Sprache.

  Zum Heft in Leichter Sprache

  Zum Heft in schwerer Sprache


Der Verein Weibernetz macht ein Projekt zu Frauen-Beauftragten.
Das Projekt heißt "Frauen-Beauftragte in Einrichtungen".
Die Mitarbeiterinnen vom Projekt beantworten auf ihrer Internet-Seite wichtige Fragen für Frauen-Beauftragte.
Zum Beispiel:

Wo und wann kann ich eine Schulung machen?
Was steht im Gesetz?
Was ist das Bundes-Netzwerk für Frauen-Beauftragte?

Die Internet-Seite ist in leichter Sprache. Sie heißt: https://frauenbeauftragte.weibernetz.de/
 

Leistungen für Beschäftigung

Seit dem Jahr 2018 gibt es verschiedene Arbeits-Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung.
Und es gibt das Budget für Arbeit.
Budget spricht man Bü-dschee.
Budget bedeutet: Geld.

Budget für Arbeit bedeutet:
Ein Arbeit-Geber stellt eine Person mit Behinderung ein.
Er weiß:
Die Person arbeitet ein bisschen langsamer als die anderen Mitarbeiter.
Dafür bekommt der Arbeit-Geber einen Zuschuss zum Lohn für diese Person.

Das Budget für Arbeit ist für Menschen, die erwerbs-unfähig sind.
 

Ergänzende Unabhängige Teilhabe-Beratung

Seit dem 1. Januar 2018 gibt es neue Beratungs-Stellen.
Sie heißen: EUTB.
Das heißt: Ergänzende Unabhängige Teilhabe-Beratung (EUTB).
Diese Stellen unterstützen Menschen mit Behinderung.
Die Menschen sollen gut in ihrer Stadt oder Gemeinde zurecht-kommen.

Die Berater und Beraterinnen sollen selber eine Behinderung oder Krankheit haben.
Dann können sie die Menschen besser beraten.

Hier finden Sie die Adressen von Beratungs-Stellen:
https://www.teilhabeberatung.de/de-ls/beratung/beratungsangebote-der-eutb
 
 
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